Das SBGG tritt in Kraft. Wie geht die Namensanpassung an der Hochschule?

Seit Anfang dieses Monats, dem 01.11. gilt das Selbstbestimmungsgesetz in Deutschland. Habt ihr euren Namen beim Standesamt erstmal angepasst könnnt ihr euch mit eurer Bescheinigung über die Änderung im Personenstandsregister als Nachweis formlos an die Abteilung Studium. Eure E-Mail Adresse wird dann ebenfalls angepasst.

Mit dem Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) soll es trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen erleichtert werden, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen ändern zu lassen. Die Bundesregierung hat am 23. August 2023 einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Dieser wurde am 12. April 2024 vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Das Gesetz ist am 1. November 2024 in Kraft getreten. Für mehr Infos könnt ihr euch immer an das Büro für Gleichstellung wenden..

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