Wann?
Von Montag, den 19.05. ab 10 Uhr, bis Mittwoch, den 21.05. 12 Uhr, finden die Hochschulwahlen statt! Ihr werdet eine Benachrichtigung über die Stimmabgabge auf MeinCampus erhalten!
Wahlvorschläge können in der Zeit vom 28.03.2025 bis 22.04.2025 (12:00 Uhr) eingereicht werden. Notwendige Angaben bei der Einreichung von Wahlvorschlägen: Name, Vorname, Fakultät, Studiengang, Einverständniserklärung (per E-Mail an zuständige Referentin, Jessica Preißer (hochschulwahlen@hs-kempten.de ; Betreff: Wahlvorschlag)).
Wofür kann ich kandidieren / Wen wähle ich eigentlich?
Ihr könnt als studentischen Vertreter*innen im Fakultätsrat eurer Fakultät, im Senat und im erweiterten studentischen Konvent kandidieren und entsprechend bei der Wahl die studentischen Vertreter in diesen Gremien wählen!
Fakultätsrat
Der Fakultätsrat sitzt in (meist) monatlichen Sitzungen mit Dozierenden der jeweiligen Fakultät zusammen und diskutiert über Wahlpflichtangebote, Chancen und Probleme der Fakultät, Wünsche der Studierenden und vieles mehr. Die beiden gewählten Vertreter*innen im Fakultätsrat haben hier Mitbestimmungsrecht und dürfen sich respektiert bei den Dozierenden unbeliebt machen (und bei anderen gleichzeitig beliebter). Sie erfahren wichtige Informationen und innere Abläufe der Fakultät, die sie an die Studierende weitergeben. Außerdem haben die studentischen Vertreter*innen im Fakultätsrat 2 von insgesamt 4 Stimmen bei der Bestimmung über die Verwendung von Studienzuschüssen in der Fakultät.
Senat
Im Senat werden alle langfristigen Änderungen, die formale Regularien und sozusagen Gesetzestexte mit sich ziehen, verabschiedet. Dieses Gremium tagt fakultätsübergreifend und hat das letzte Sagen bei allen formellen Anträgen, Regeln und Verordnungen der Hochschule.
Studierendenparlament
Das Studierendenparlament besteht aus den Vertreter*innen der Fakultätsräte und dem Senat, sowie 12 weiteren studentischen Vertreter*innen aus allen möglichen Fakultäten. Im Studierendenparlament bespricht die Studierendenvertretung alle relevanten Themen an der Hochschule, die ihnen und den Studieerenden wichtig sind. Fakultätsübergreifende Probleme werden besprochen, Anträge formuliert, über die Stellung der Studierenden zu verschiedenen Themen gesprochen, um sich gesamteinheitlich zu präsentieren. Bei tatkräftiger Unterstützung der Konventsmitglieder können altbekannte und immer neue Events auf die Beine gestellt werden. Die Liste der Möglichkeiten ist endlos.
Wer wählt und wie wird gewählt?
Alle Studierende der Hochschule Kempten nehmen an der Hochschulwahl teil.
Fakultätsrat
Ihr könnt nur für den Fakultätsrat der eigenen Fakultät abstimmen und nicht für andere Fakultäten. Da hinterher 2 Fakultätsräte gewählt werden, habt ihr auch 2 Stimmen, die ihr entweder auf 2 Kandidierende verteilen oder beide einem Kandidierenden geben könnt.
Senat
Die 2 studentischen Vertreter*innen im Senat wählen hochschulweit alle Studierenden gemeinsam. Auch hier hat es pro Studi entsprechend 2 Stimmen, die verteilt oder gebündelt werden können.
Erweitertes Studierendenparlament
Über die 12 weiteren studentischen Vertreter*innen im Studierendenparlament stimmen auch wieder alle Studis hochschulweit ab. Da es 12 Vertreter*innen gibt, habt ihr hier 12 Stimmen. Dabei könnt ihr einem Kandidierenden bis zu 3 Stimmen geben. Die Kandidierenden für den Fakultätsrat und Senat können auch für das erweiterte Studierendenparlament kandideren. Sollten sie jedoch in den Fakultätsrat oder Senat gewählt werden, verfallen die Stimmen, die sie im erweiterten Studierendenparlament erhalten haben, da sie als Fakultätsrat/Senat automatisch Teil des erweiterten Studierendenparlaments sind (siehe Organigramm).