Hochschulwahlen

Jedes Jahr finden Hochschulwahlen an der Hochschule Kempten statt. Du kannst mit deiner Stimme über die Zusammensetzung der studentischen Gremien entscheiden und somit die Richtung der Hochschulpolitik an deiner Hochschule mitbestimmen!

Warum eigentlich wählen?

Neben dir sind aktuell rund 6.000 Studierende an unserer Hochschule eingeschrieben. Gemeinsam bilden wir alle die Studierendenschaft. Viele Entscheidungen an unserer Hochschule werden in Gremien der Selbstverwaltung getroffen. Diese sorgen u. a. für eine uns konforme Prüfungsordnung, diskutieren mit dem Studentenwerk, um eure Wünsche umzusetzen, verhandeln mit der Hochschulleitung und bieten viele weitere Angebote. Dafür müssen die Gremien von dir gewählt werden! Wir, die Studierendenschaft, nehmen über die verschiedenen Gremien außerdem aktiv Einfluss auf die Gestaltung unserer Hochschule. Die dafür gewählten Vertreter*innen repräsentieren deine Interessen gegenüber Hochschule, Land und Öffentlichkeit und verleihen damit den Anliegen der Studierendenschaft eine gewichtige Bedeutung!

Wer darf wählen?

Generell dürfen alle immatrikulierten Studierenden der Hochschule Kempten wählen gehen.

Was darfst du wählen?

  • Du wählst deine studentischen Vertretung in Senat und Hochschulrat. (insgesamt 2)
  • Du wählst deine Vertretung im Fakultätsrat deiner Fakultät. (jeweils 2)
  • Du wählst die weiteren Vertreter im studentischen Konvent (12)

Diese drei Gruppen bilden zusammen unseren studentischen Konvent und entscheiden über grundlegende Angelegenheiten der Studierendenschaft.

Wie wird gewählt?

Coronabedingt findet eine Online-Wahl auf meinCampus statt. Ein Link dazu wird rechtzeitig per Mail an alle Studierende verschickt.

Folgendes kann dann gewählt werden.

• Senat: Hier hast du zwei Stimmen. Du kannst sie direkt einer Person (gehäuft) oder zwei Personen geben.

• Fakultätsrat: Hier hast du zwei Stimmen. Du kannst sie direkt einer Person (gehäuft) oder zwei Personen geben.

 studentischer Konvent: Hier hast du 12 Stimmen. Du kannst bis zu drei Stimmen an eine Person vergeben. Insgesamt solltest du wieder auf 12 Stimmen kommen.

Generell musst du nicht alle Stimmen vergeben, das heißt du kannst auch weniger Kreuze machen und die weiteren Stimmen verfallen lassen.

Briefwahl

Du bist am Tag der Wahl nicht an der Hochschule? Einfach Briefwahl beantragen. Die Briefwahlunterlagen werden dann per Post zugestellt. Bei persönlicher Abholung der Briefwahlunterlagen kann der Antrag eingereicht werden.

Der Antrag ist ist im SB-Portal zu finden. Unter Mein Studium muss Studienservice und dann Bescheinigungen ausgewählt werden. Dort können ganz unten die Wahlunterlagen heruntergeladen werden. Diese beinhalten auch den Antrag auf Briefwahl.